Der Steuerchatbot erteilt Ihnen jederzeit, kompetent und seriös Antworten auf viele steuerrechtliche Fragen.
Er befindet sich aktuell noch im Pilotstadium. Er lernt zwar ständig dazu, aber steuerlich beraten kann und darf er Sie nicht.
Der Steuerchatbot basiert auf Technologien dritter Anbieter außerhalb der Steuerverwaltung. Diese haben damit Zugriff auf Ihre im Chatverlauf eingegebenen Daten. Geben Sie daher keine personenbezogenen Daten ein (z.B. Name, Alter, Steuer-/ID-Nummer, usw.). Der Steuerchatbot benötigt diese Daten nicht.
Weitere Erläuterungen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Vor dem Start müssen Sie Ihre Einwilligung in die Datenschutzerklärung erteilen.
Herausgeber
Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Auftrag des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg
Ansprechpartner für den Steuerchatbot
Projekt ZendiB (Leiterin: Frau Sarah Grizelj)
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-0
Fax: 0721/926-2725
E-Mail: poststelle@ofdka.bwl.de
1. Datenschutz auf einen Blick
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen. Sie haben das Recht, Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte, zu erreichen unter Datenschutz@ofdka.bwl.de, wenden.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
2.1 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können (Name, Anschrift, Steuernummer, ID-Nummer, usw.). Der Steuerchatbot verlangt aber nicht die Eingabe solcher Daten. Bitte tragen Sie daher solche Daten nicht ein.
Ihnen stehen die nachfolgenden Rechte zu.
2.2 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
2.3. Auskunft, Widerruf, Löschung
Sie haben das Recht, formlos und ohne Begründung, Auskunft bezüglich Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu bekommen. Dies gilt auch für deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Diese Auskunft erhalten Sie kostenlos. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Ihnen die behördliche Datenschutzbeauftragte, zu erreichen unter Datenschutz@ofdka.bwl.de.
Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung, können Sie jederzeit Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Ebenso können Sie Einwilligungen, grundsätzlich mit Auswirkung für die Zukunft, widerrufen.
Nutzerinnen und Nutzer können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben widersprechen.
Die bei unserem Drittanbieter gespeicherten Daten werden nach 30 Tagen gelöscht, sofern der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In diesen Fällen wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
2.4. Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört insbesondere die verschlüsselte Übertragung von Daten zwischen Ihrem Browser und unserem Server. Der Steuerchatbot nutzt zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
3. Datenerfassung
Der Steuerchatbot ist ein Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger über das aktuelle Steuerrecht in Deutschland. Er wird von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Auftrag des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Verbesserung des Bürgerservice der Finanzämter wurden aufkommende Bürgeranliegen und die darauf basierenden Erfahrungen von Finanzamtsmitarbeitern sowie Recherchen der Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten der Finanzämter (z.B. FAQ) stichprobenartig ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass nur 20% der Bürgeranliegen allgemeine (fachliche) Fragen betreffen. Hierbei handelt es sich vor allem um organisatorische Fragen (z.B. Öffnungszeiten des Finanzamts) sowie um fachlichen Anliegen zu den Bereichen Lohnsteuer, ELStAM und ELSTER. Von den verbleibenden 80%, die den individuellen Steuerfall betreffen, sind jedoch ca. 60% ohne Rückgriff auf die Daten der Finanzverwaltung beantwortbar. Es handelt sich um einfache organisatorische und rechtliche Fragen, die ggf. nach einer Rückfrage direkt beantwortet werden können (z.B. „Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?“ oder „Muss ich eine Steuererklärung abgegeben?“; „Welches Finanzamt ist für mich zuständig?“). Diese Fragen können durch FAQ nicht zufriedenstellend beantwortet werden, da den Bürgerinnen und Bürgern eine abstrakte Antwort mit unterschiedlichen Fallkonstellationen nicht verständlich wäre. Die Bürgerinnen und Bürger können die Subsumption unter die Tatbestandsmerkmale, die zu ihrer Antwort relevant wären, nicht leisten. Durch einfache, abstrakte Rückfragen können derartige Bürgeranliegen allerdings auf kurze und einfach verständliche Weise beantwortet werden. Lediglich 20% der Fragen, die den individuellen Steuerfall betreffen, benötigen eine Identitätsprüfung und einen Rückgriff auf die Daten der Finanzverwaltung (z.B. „Ist meine Steuererklärung eingegangen?“).
Hiernach wurde beschlossen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen, deren Beantwortung ohne Rückgriff auf die Daten der Finanzverwaltung erfolgen kann, an eine zentrale Stelle der Steuerverwaltung wenden können sollen, um zeitnah allgemeine und konkrete steuerliche Auskünfte oder Informationen zu ihren Fragen zu erhalten – den Steuerchatbot. Die Zielgruppe des Steuerchatbots sind in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen als Privatpersonen. Der Steuerchatbot sollte diese Anliegen automatisiert beantworten und die Finanzämter insoweit entlasten. Eine steuerliche Beratung findet nicht statt.
Anders als Suchmaschinen im Netz beantwortet der Steuerchatbot die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern mit aktuell gültigen und richtigen Antworten. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Informationen aus erster Hand, direkt von ihrer Steuerverwaltung und damit aus einer seriösen Quelle. Dabei ist er besser als FAQ, da er durch Rückfragen direkt das Vorliegen der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Steuertatbestands abfragen und als Antwort eine präzise Auskunft geben kann. Anders als eine FAQ, die jede Fallvariante erläutern muss, kann der Steuerchatbot als Schlussantwort nur die eine relevante Fallvariante auf kurze und einfach verständliche Weise erklären – im besten Fall mit „Ja“ oder „Nein“.
Durch den Steuerchatbot haben die Bürgerinnen und Bürger nunmehr die Möglichkeit, sich über die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter hinaus über steuerrechtliche Regelungen zu informieren. Als modernes, digital erreichbares Medium ist der Steuerchatbot an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr im Netz verfügbar.
Der Chatbot spricht nicht nur Deutsch, sondern auch Englisch und Französisch, um Steuerpflichtigen aus aller Welt zu ermöglichen, sich über das deutsche Steuerrecht zu informieren.
Der Landeschatbot in Baden-Württemberg ist seit November 2018 im Netz erreichbar (https://steuerchatbot.digital-bw.de).
„… Durch neue digitale Formate in der Finanzverwaltung sind im vergangenen Jahr die Bürgerservice-Angebote erweitert worden. Im Winter trat ein Steuerchatbot seinen Dienst an. Mit diesem bundesweit einmaligen Projekt, das auf Künstlicher Intelligenz beruht, können Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr Fragen zum Thema Steuer stellen. „Unabhängig von Öffnungszeit und Standort eines Finanzamtes ergänzt der Chatbot den Service unserer 65 Ämter“, führte Sitzmann aus. Zudem seien in den vergangenen Monaten sieben Erklärvideos erstellt worden. Diese geben auf steuerliche Fragen einfache und verständliche Antworten in rund zwei Minuten. „Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung um uns für die Zukunft bestmöglich aufzustellen“, sagte Heck. …“
„… Unsere konsequente Digitalisierung der Steuerverwaltung in den vergangenen Jahren hat uns in der aktuellen Situation große Vorteile gebracht“, so Sitzmann. Der Steuerchatbot, der rund um die Uhr für Fragen zur Verfügung steht, konnte nach der Schließung der Ämter für den Publikumsverkehr Lücken im Serviceangebot schließen. „Die Zugriffszahlen beim Chatbot sind während der Corona-Pandemie merklich gestiegen“, sagte Stephan. Die Entwicklung neuer digitaler Formate in der Finanzverwaltung wurde beschleunigt. In einigen Ämtern wurde im vergangenen Jahr ein Terminvereinbarungssystem zur Vermeidung von Wartezeiten erfolgreich getestet. „Ab heute bieten alle Finanzämter in Baden-Württemberg die Möglichkeit an, online einen Termin zu reservieren“, sagte die Finanzministerin. „Alles was man dazu braucht, sind die Steuernummer und einen Kalender.“ Dies sei auch in Bezug auf die Pandemie ein wichtiger Aspekt, da weniger Wartende in geschlossenen Räumen auch ein geringeres Infektionsrisiko bedeuten würden. Hierzu tragen auch Videokonferenzsysteme bei, die ebenfalls in einigen Ämtern erfolgreich ausprobiert wurden. „Wir haben Ende Juli Mittel bewilligt, damit die baden-württembergischen Finanzämter flächendeckend mit Videokonferenzsystemen ausgestattet werden können“, sagte die Ministerin. „Damit können wir den Weg der Digitalisierung weiter ausbauen und uns zukunftsfest aufstellen“, fügte Stephan hinzu. …“
Bei Fragen rund um die Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger seit November 2018 den Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung nutzen. Rund um die Uhr beantwortet der virtuelle Assistent Fragen aus allen Bereichen des Steuerrechts. Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger auch auf Englisch oder Französisch mit ihm kommunizieren.
Insbesondere die Innovationskraft der baden-württembergischen Unternehmen zieht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus aller Welt an. Englisch dient hierbei als wichtige Brückensprache. Durch die Nähe zu Frankreich ergeben sich aber auch regelmäßig Anliegen in französischer Sprache.
Dabei sind die Antworten stets aktuell, kompetent und stammen unmittelbar von der baden-württembergischen Steuerverwaltung.
Der Steuerchatbot ist bundesweit einmalig. Nachdem er anfangs überwiegend einfache und häufig gestellte Fragen beantwortet hat, kann er mittlerweile zuverlässig Auskunft über die unterschiedlichsten Fragen aus allen Bereichen des Steuerrechts geben. Dabei wird der Steuerchatbot von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der baden-württembergischen Steuerverwaltung ständig überwacht, um sein steuerliches Wissen kontinuierlich zu verbessern und die Richtigkeit der Antworten zu gewährleisten.
Bürgerinnen und Bürger finden den Steuerchatbot auf der Internetseite ihres Finanzamts, der Oberfinanzdirektion Karlsruhe oder des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.